Recht der Eheschließung – Einführung eines Ledigkeitszertifikat statt eines Ehefähigkeitszeugnisses für Hochzeiten im Ausland vom 30.11.2017
Wenn man im Ausland heiraten möchte, benötigt der deutsche Partner ein Ehefähigkeitszeugnisses für Hochzeiten. Das ist häufig sehr kompliziert, da der Ehepartner persönlich z.B. die Geburtsurkunde vorzeigen muss. Einfacher wäre es, wenn Standesämter selbst (nach Erlaubnis) den Zugriff auf die Geburtsurkunde hätten.
Ende der Zeichnungsfrist: 17.1.18
Neueste Kommentare