Wahlrecht – Absenkung der Altersgrenze für das aktive Wahlrecht auf 16 Jahre vom 11.12.2017
Der Hauptpetent hält das Wahlalter nicht mehr für zeitgemäß. Das aktuell gesetzte Alter von 18 Jahren hält nun bereits mehrere Jahre. Das steigende Interesse von Jugendlichen am politischen Prozess und der natürlich gewachsene Reiferungsprozess wird nicht berücksichtigt. Aktuell sei ein Alter von 16 Jahren für das aktive Wahlrecht auf Bundesebene angemessen.
Ende der Zeichnungsfrist: 25.1.18
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