Gerichtsverfassung – Gleiche Fristen für Bürger und Staat in Rechtsbehelfs- und Rechtsmittelverfahren
Es herrscht Ungerechtigkeit bei den Fristen bei Rechtsbehelfs- und Rechtsmittelverfahren. Bürger haben hier meist vier Wochen Zeit, rechtlichen Einspruch zu erheben. Staatlichen Behörden wird mehr Zeit zugestanden.
Der Petent fordert hier eine Anpassung im Sinne der Gerechtigkeit, zumal es Privatpersonen viel schwerer haben, Rechtsbeistand zu finden.
Ende der Zeichnungsfrist: 16.1.18
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